Stevia - der natürliche Zuckerersatzstoff kritisch betrachtet

Verfasst von: Reinald Döring
Stevia Süßstoffe im Haushalt
Stevia Süßstoffe im Haushalt  Bild: Reinald Döring
Stevia ist ein begehrter und viel gelobter Zuckerersatzstoff. Die südamerikanische Pflanze mit dem lateinischen Namen, „Stevia rebaudiana Bertoni“, hierzulande als Stevia bekannt, wird vom Verbraucher gern als natürlicher Zuckeraustauschstoff eingesetzt. In den USA und Japan ist Stevia schon seit längerer Zeit zugelassen und auch in vielen Ländern Europas ist Stevia als Lebensmittel zugelassen.

Nachdem Stevia rebaudiana Bertoni kurz Stevia, in Deutschland lange Zeit zunächst nur illegal über das Internet oder legal in einzelnen Bioläden und Reformhäusern als Zusatzstoff für die Herstellung von Kosmetika erhältlich war, ist der Stoff auch in unserem Land seit längerer Zeit als Lebensmittelzusatz zugelassen und wird unter der Zusatzstoffbezeichnung E960 geführt. Bis dahin lag es in der Verantwortung des Anwenders für welchen Zweck das Mittel verwendet wurde. Die aus der Pflanze gewonnenen Süßstoffe (die sog. Steviolglykoside) haben gegenüber dem raffinierten Zucker eine bis zu 300 fache Süßkraft. Ein Gramm Stevia ersetzt also bis zu 300 Gramm Zucker.

Stevia guter Geschmack und keine Kalorien (Bild: Reinald Döring)

Stevia soll die Gewichtszunahme verhindern, antibakteriell wirken und auch die Gefahr an Karies zu erkranken verringern. Das Produkt ist für Diabetiker geeignet. Allerdings steht Stevia auch unter dem Verdacht krebserregend zu sein. So das die European Food Safety Authority (EFSA), Höchstwerte für den Gebrauch von Stevia in der Lebensmittelindustrie festgesetzt hat. So gilt zum Beispiel der Höchstwert von 4mg Wirkstoff pro Kg Körpergewicht beim Menschen. Die in der Europäischen Union festgesetzten Höchstmengen reichen bei der Produktion von Lebensmitteln und süßen Getränken als alleiniges Mittel nicht aus, so dass die Hersteller weitere künstliche Zuckeraustauschstoffe einsetzten müssen. Alle mit Stevia produzierten Lebensmittel müssen mit dem Zeichen E960 gekennzeichnet werden, damit der informierte Verbraucher den Einsatz des aus der Steviapflanze gewonnenen Inhaltsstoffs Steviolglykosid erkennen kann.

Keine Vorteile durch natürliche Herkunft

Bei Licht betrachtet ist, bedingt durch das erforderliche aufwendige Extraktionsverfahren welchem die Pflanzenbestandteile unterzogen werden, kein Vorteil gegenüber künstlichen Süßstoffen zu erkennen. Von der ursprünglich eingesetzten natürlichen Pflanze bleibt, nach dem Einsatz von den vielen zur Aufbereitung erforderlichen und nicht unumstrittenen Chemikalien, nicht mehr viel übrig. Hier unterscheidet sich das Endprodukt kaum von den bisher schon verwendeten Zuckerersatzstoffen.Wie sich der eingesetzte Chemiecocktail auf den menschlichen Körper auswirkt ist durch fehlende Langzeiterfahrungen noch nicht bekannt. Von einem natürlichen und gesunden Mittel zu sprechen ist hier wohl nicht ganz korrekt. Die einzigen wirklich erkennbaren Vorteile gegenüber herkömmlichem Zucker sind die Einsparung von Kalorien und der Kariesschutz.

Der Geschmack täuscht Energiezufuhr vor (Bild: Reinald Döring)

Hierbei ist aber zu bedenken, dass kalorienarme und kalorienfreie Zuckeraustauschstoffe unter Verdacht stehen, dem menschlichen Körper eine Nährstoffzufuhr zu signalisieren, die dann aber nicht erfolgt. Das löst Hungergefühle bzw. gesteigerten Appetit aus und kann so für eine Gewichtszunahme verantwortlich sein, die eigentlich durch den Einsatz des Zuckerersatzstoffes verhindert werden soll. - Dazu schreibt die Europäische Kommission, Zitat: "Die Behörde hat die ADI für Steviolglycoside in ihrer Stellungnahme als Stevioläquivalente ausgedrückt. Auch die Exposition gegenüber Steviolglycosiden durch die Nahrung wurde als Stevioläquivalente ausgedrückt. Daher sollten auch die Verwendungshöchstmengen als Stevioläquivalente ausgedrückt werden. Die höchstzulässigen Mengen an Steviolglycosiden werden als Summe aller in den Spezifikationen genannten Steviolglycoside ausgedrückt und können anhand der in den Spezifikationen genannten Umrechnungsfaktoren in Stevioläquivalente umgerechnet werden." Zitat Ende - Weitere Infos erhalten Sie hier Bundesministerium für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

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