Maschinelle Beatmung abschalten oder nicht?

Verfasst von: Jochen Behr
OP am Menschen
OP am Menschen  Bild: Pixabay.com - Sasin Tipchai
Bei einer sehr schweren Erkrankung wie einem Schlaganfall kann es vorkommen, dass der Patient in ein künstliches Koma gelegt werden muss und intubiert wird mit einem Schlauch in den Mund, dabei ist er nicht mehr wach und schläft mittels Narkosemittel für mehrere Tage, er hängt an einer Beatmungsmaschine und sein Leben am seidenen Faden. Wie geht es weiter?

Es trifft die meisten Angehörigen aus heiterem Himmel, ein Notfall in der Familie, der Notarzt kommt vorbei, sofortige Einweisung auf Intensivstation, es besteht höchste Lebensgefahr, Angehörige stehen unter Schock, dann vor Ort im Krankenhaus wird einem gesagt, man musste sofort handeln und den Patienten in ein künstliches Koma legen, da die Schäden so schwer sind dass ansonsten diese zum Tode führen. Nur in einem künstlichen Koma hat der Patient überhaupt noch eine Chance sich von dem schweren Trauma zu erholen. Das Trauma kann ein Schlaganfall sein, ein Herzinfarkt, ein Verkehrsunfall, ein Aneurysma, das geplatzt ist. Heutzutage haben viele eine Patientenverfügung, wo solche Dinge geregelt sind, keine lebensverlängernden Maßnahmen.

Aber das hört sich alles so einfach an, was sind lebensverlängernde Maßnahmen und wer entscheidet darüber was dann noch getan wird? Ist das Intubieren und Anhängen an einer Maschine aufgrund eines schwereren Traumas bereits eine lebensverlängernde Maßnahme? Besteht die Hoffnung auf Besserung? Prognosen zu Beginn kann kein Arzt abgeben, das ist das Problem, keiner kann dem Angehörigen sagen ob das wieder wird und bis zu welchem Grad es wieder wird, was der Patient danach wieder kann und wie lange das dauert. Eine Patientenverfügung kann dies im Vorfeld nicht regeln, darin kann der Patient nur sagen, dass er keine lebensverlängernde Maßnahmen möchte, ich rate daher zu großer Vorsicht!

Unterschreiben Sie nur das, was Sie ganz genau wünschen und machen Sie weitere Angaben, z.B. ich möchte maximal für 14 Tage an der Maschine künstlich beatmet werden oder ich möchte gar nicht an die Maschine angehängt werden (das wäre dann ein Todesurteil) oder Sie schreiben, dass dies der Angehörige XYZ entscheiden darf mit einer Generalvollmacht und man mit dem vorab ganz klare Regelungen trifft. Denn eine Maschine kann einem das Leben retten, je nach Schwere des Traumas dauert das womöglich auch mehrere Wochen, Ärzte können erst nach Wochen erste Prognosen treffen und nicht zu Beginn. Mein Ratschlag: Geben Sie sich Zeit, das Leben ist kostbarer als der Tod.

Eine Entwöhnung von einer Beatmungsmaschine dauert auch bis zu 2 Wochen, das Aufwachen geht ganz langsam, hierbei werden immer die Laktatwerte kontrolliert, wie viel Sauerstoff zugeführt werden muss und wie die Sauerstoffsättigung sich entwickelt. Das muss nicht geradlinig verlaufen, sondern kann auch Rückschläge geben, auch wenn der Patient eine Entwöhnung geschafft hat von der Maschine kann er wieder rückfällig werden, alles ist möglich. Am Anfang steht der Angehörige da und ist oft überfordert, viele reden auf ihn ein, wenn hier vorab keine klaren Absprachen getroffen wurden. Wenn überhaupt keine Patientenverfügung vorliegt muss der Arzt alles tun, was in seiner Macht steht, er darf nicht entscheiden aufzugeben.

Ärzte versuchen gerne ihre Meinung beim verantwortlichen Angehörigen durch zu boxen. Dafür gibt es sogenannte DMR-Protokolle, mit denen wird versucht mit dem verantwortlichen Angehörigen Vereinbarungen zu treffen, was nicht mehr gemacht werden soll z.B. aus ethischer Sicht. Das können Bluttransfusionen sein, das kann das Einstellen der künstlichen Ernährung sein und andere Dinge. Hier rate ich zu großer Vorsicht. Sie als der Betreuer/Bevollmächtigter haben die volle Verantwortung für den Patienten und Sie müssen alles mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Klar können Sie Ärzte fragen um deren Meinung oder Freunde und den Geistlichen, aber letztendlich entscheiden nur Sie. Lassen Sie sich zu nichts drängen!

Als Außenstehender ist es einfach aber nicht wenn man das Leben eines anderen Menschen zu verantworten hat ob es weitergehen soll oder nicht. Daher sollte man solche Entscheidungen vorher besprechen und wenn man schriftlich was fixiert in einer Patientenverfügung ganz klare Ansagen machen. Aber was wenn diese eben nicht vorhanden sind. Hier ist guter Rat teuer, ich versuche es dennoch: Gehen Sie in sich für mehrere Tage und fragen Sie sich selber, wenn Sie da so daliegen würden, wäre es Ihnen das wert, das kostbare Leben zu schützen und darum zu kämpfen mit allen medizinischen Möglichkeiten oder denken Sie dass an dieser Stelle Schluss sein sollte?

Oft hört man den Spruch, dass jeder Mensch das Recht hat zu sterben, das kommt auch oft von Seelsorgern im Krankenhaus aber da frage ich mich ob ein Mensch auch das Recht hat zu leben? Eine Beatmungsmaschine kann Leben retten, das ist Fakt, sowas kann viel Zeit dauern, es ist aber kein Garant, dass jemand wieder aufwacht und keiner kann sagen wie schwer die Schäden sind und wie pflegebedürftig derjenige dann sein wird. Daher rate ich dazu, immer zuerst die Chance auf das Leben zu wählen, wenn man keine Patientenverfügung vorliegen hat. Auch ein pflegebedürftiger Mensch hat ein Recht auf ein Leben.

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Artikelsignatur: Jochen Behr | Autoren-Ressort: jb.reporters.de
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