Steueränderungsgesetz 2025: Entlastung für Bürgerinnen und Bürger?
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für alle Berufspendler ein neuer Satz: 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Bislang konnten diese Kosten erst ab dem 21. Kilometer angesetzt werden. Damit werden Beschäftigte, die einen langen Arbeitsweg haben, spürbar entlastet. Beispielrechnungen zeigen: Bei 5 Kilometern Arbeitsweg steigt der Steuerabzug um 88 Euro pro Jahr, bei 10 Kilometern sind es 176 Euro, bei 20 Kilometern 352 Euro. Insgesamt rechnet die Bundesregierung mit einer Entlastung von 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2026. Ab 2027 steigt die Summe auf knapp 1,9 Milliarden Euro jährlich. Kritiker merken an: Wer mit kurzen Wegen unter dem Werbungskosten-Pauschbetrag bleibt, profitiert kaum.
Die bislang zeitlich befristete Mobilitätsprämie wird unbefristet verlängert. Davon profitieren Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften, die aufgrund niedriger Steuerlast bisher kaum von der Entfernungspauschale profitierten. Sie erhalten auch nach 2026 weiterhin eine finanzielle Unterstützung. Damit will die Bundesregierung insbesondere Geringverdiener im ländlichen Raum entlasten.Die Bundesregierung senkt den Umsatzsteuersatz für Speisen in Restaurants, Kantinen, Bäckereien, Metzgereien und Cateringbetrieben von derzeit 19 auf 7 Prozent. Diese Änderung gilt ab dem 1. Januar 2026. Ausgenommen sind Getränke, die weiterhin mit 19 Prozent versteuert werden. Offiziell soll die Maßnahme zu günstigeren Preisen und einer Stärkung der Gastronomie führen. Die Regierung rechnet mit einer jährlichen Entlastung von 3,6 Milliarden Euro. Ob die Steuersenkung aber tatsächlich an
m Rahmen des sogenannten „Cuxhaven-Gesetzes“ wird die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft vollständig wieder eingeführt. Ab 1. Januar 2026 können Landwirte wieder auf den sogenannten Agrardiesel setzen. Damit soll die Branche angesichts schwankender Energiepreise stabilisiert werden. Ziel ist es, Arbeitsplätze in ländlichen Regionen zu sichern und regionale Wertschöpfungsketten zu erhalten. Kritiker sehen darin allerdings eine einseitige Förderung, da andere Branchen von vergleichbaren Entlastungen ausgeschlossen bleiben.Neben den großen Entlastungspaketen enthält das Steueränderungsgesetz auch technische Anpassungen: Die elektronische Bescheidbekanntgabe bei Vorsteuer-Vergütung wird vereinfacht. Neue Rechtsgrundlagen sollen die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer verbessern. Änderungen an Forschungszulage und Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau setzen neue EU-Vorgaben um. Diese Maßnahmen schaffen mehr Rechtssicherheit, bleiben aber für
Das Steueränderungsgesetz 2025 wird von der Bundesregierung als großer Wurf verkauft. Doch die Entlastung wirkt ungleich: Unternehmen und Landwirtschaft profitieren deutlich, während viele Arbeitnehmer nur kleine Vorteile spüren. Besonders Beschäftigte mit kurzen Arbeitswegen oder unterhalb des Werbungskosten-Pauschbetrags werden kaum entlastet. Auch bei der Gastronomie bleibt fraglich, ob die Preissenkungen wirklich bei den Verbrauchern ankommen. Viele Maßnahmen treten erst 2026 in Kraft – spürbare Entlastung lässt also auf sich warten.Ob die Entlastungen tatsächlich spürbar ankommen, bleibt offen. Viele Bürger werden genau beobachten, ob das Versprechen Realität werden das bleibt eine Frage. Das kritische Auge